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Fernsehen im Auto während des Fahrens wird bei Autolenkern und LKW-Fahrern immer beliebter. Die Geräte sind entweder bereits vom Autohersteller eingebaut oder es werden alternativ mobile Geräte wie Smartphones, tragbare DVD-Player oder Navigationsgeräte verwendet. Durch die Ablenkung und die daraus folgende Unaufmerksamkeit kommt es jedoch vermehrt zu schweren Unfällen.
Ablenkung und Unaufmerksamkeit sind die häufigste Unfallursache
427 Menschen verunglückten laut
Unfallstatistik des BM.I 2016 auf Österreichs Straßen tödlich. Als Hauptunfallursache gilt Unachtsamkeit /Ablenkung mit 30,3 Prozent, gefolgt von nicht angepasster Fahrgeschwindigkeit (27,3 Prozent) sowie Vorrangverletzung (12,9 Prozent). Alkohol als Unfallursache rangiert mit vergleichsweise geringen 3,2 Prozent erst an siebenter Stelle der Statistik.
Unterschätzte Unfallgefahr: Ablenkung führt zu Blindflug
Eine aktuelle
Studie des ÖAMTC zeigt sehr deutlich, dass Ablenkung zu Blindflug und freihändigem Fahren führt. 66 Männer und Frauen (alle routinierte Lenker) waren als Probanden der Studie im ÖAMTC Fahrtechnik Zentrum Teesdorf mit 30 bis 50 km/h unterwegs und erhielten per Funk fünf Aufgaben. Das Fahr- bzw. Blickverhalten wurde mittels Videoaufzeichnung registriert, zusätzlich wurden Herz- und Gehirnaktivität gemessen.
Es wurde in der Studie zwar nicht explizit die Ablenkung durch Fernsehen erfasst, jedoch lassen die Ergebnisse durchaus Rückschlüsse zu, wie sich Fernsehen im Auto auf das Fahrverhalten auswirken kann.
Fernsehen im Auto über Handy seit 2016 explizit verboten
Vor diesem Hintergrund ist auch die Verschärfung des Handyverbots beim Autofahren zu sehen. Seit Juni 2016 ist nicht mehr nur Telefonieren im Auto verboten, sondern auch
"jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons".
Einzige Ausnahmen sind:
- das Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung und
- die Nutzung eines fest montierten Handy als Navi.
Begründet wurde das „Handy-Verbot am Steuer“ damit, dass immer mehr Unfälle durch Ablenkung und Unaufmerksamkeit passieren. Bereits seit 1999 ist Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung in Österreich verboten. Seither hat sich jedoch sowohl die Handynutzung als auch die Technologie für Auto-TV erheblich verändert. Telefonieren, SMS schreiben, Mails abrufen, twittern, facebooken oder eben auch Filme ansehen – all das lenkt vom Autofahren ab.
Wer daher mit dem Handy in der Hand erwischt wird, erhält ein Organstrafmandat in der Höhe von mindestens 50 Euro, das an Ort und Stelle fällig ist. Weigert man sich, den Betrag zu bezahlen, kommt es zu einer Anzeige. Man muss dann mit einer Strafe von bis zu 72 Euro rechnen.
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